Auszug vom Handelsregister – online bestellen und erhalten

Auszug vom Handelsregister – online bestellen und erhalten

Wie kann man einen Auszug aus dem Handelsregister online bestellen und schnell und zuverlässig erhalten?

In Deutschland gibt es viele lokale Handelsregister, wobei der Sitz der jeweiligen Gesellschaft (GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG) bestimmt, bei welchem Handelsregister in Deutschland die Eintragung vorgenommen wurde.

Das Handelsregister ist durch jedermann kostenfrei einsehbar, einen Auszug vom Handelsregister etc. gibt es allerdings nur gegen Gebühren.
Einen Auszug aus dem Handelsregister – online kann man jedoch auch online bei einem Dienstleister anfordern. Dieser online abgerufene Auszug aus dem Handelsregister unterscheidet sich durch nichts von dem Auszug aus dem Handelsregister, den Sie direkt beim Gericht vor Ort erhalten würden.
Aus dem Auszug aus dem Handelsregister gehen folgenden Angaben zur betreffenen Gesellschaft hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das dann zwischen 5 und 8 Werktage dauern.

Auftragsarten unter zeitl. Aspekt aus dem Handelsregister – online:

1. Auszug aus dem Handelsregister – aktuell: Dieser gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.

2. Auszug aus dem Handelsregister – chronologisch: Dieser gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.

3. Auszug aus dem Handelsregister – historisch:  Dieser zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn er endet ca. 2005, weil er seitdem nicht mehr weitergeführt wurde.

Auftragsformular anschauen: Auszug aus dem Handelsregister – online

Kommentare sind geschlossen.