Auskunft vom Amtsgericht / Handelsregister in Stendal erhalten
Wie bekommt man schnell einen Auszug vom Amtsgericht in Stendal, das das Handelsregister für das g a n z e Bundesland Sachsen-Anhalt führt?
Beim Amtsgericht in Stendal wird auch das Registergericht geführt, wo auch traditionell das Handelsregister angesiedelt ist. Im Handelsregister in Stendal werden gegenwärtig alle Handelsregsisterangelegenheiten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt zentral geführt.
Einsichtnahme in deutsche Handelsregister ist kostenfrei, Auskünfte oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn man von dort eine schriftliche Auskunft benötigt, dann sollten man sich hierhin wenden:
Amtsgericht Stendal / Registergericht
Postfach 10 11 55
39576 Stendal
Tel.: 03931/58-0
Fax: 03931/58-2000
Es ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden, wenn man das Registergericht in Stendal direkt aufsuchen will, man wird dort nicht der einzige Besucher sein, denn immerhin wird dort ja das gesamte Handelsregister von Sachsen-Anhalt geführt. Sich per Post dorthin zu wenden geht natürlich auch, aber dann werden Sie zunächst nach einigen Tagen die Aufforderung bekommen, die Gerichtsgebühren vorab zu bezahlen. Nach dem Zahlungseingang wird dann Ihr Antrag auf eine schriftliche Auskunft weiter bearbeitet. Das dauert natürlich alles seine Zeit.
Was macht man, wenn es einmal schnell gehen muss, wenn man einen Auszug vom Registergericht in Stendal einmal sehr zeitnah und in bestimmter Form benötigt? Dafür gibt es eine Reihe von Unternehmen, die sich auf den schnellen deutschlandweiten Online-Abruf dieser Dokumente (Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten etc.) spezialisiert haben. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch einen Dienstleister wie diesen hier lieferbar.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das auch über den Dienstleister deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Hier finden Sie den Link von einem dieser Online-Dienstleister: Amtsgericht Stendal-Registergericht