Handelsregister : Was ist ein „amtlicher Auszug“ ?

Handelsregister : Was ist ein „amtlicher Auszug“ ?

Handelsregister :  Es gibt viele unterschiedliche Begriffe,  bei oft gleichen Inhalten.

Handelsregister – Begriffe: Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges ein „amtlicher Auszug“ oder „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“. Der „Ausdruck aus dem Handelsregister“ hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar und wird oft zur Unterscheidung als „nicht amtlich“ bezeichnet – was nichts daran ändert, dass er aus der gleichen seriösen Quelle, einem deutschen Handelsregister, entnommen wurde. Gegenwärtig werden viele Begriff benutzt, angefangen von „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem Handelsregister“ bis hin zum „Auskunft/Abdruck aus dem Handelsregister“.
Entscheidend ist eher die Weiterverwendbarkeit des Dokumentes, also ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Auszug aus dem Handelsregister gefragt ist. Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, ein amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister erfordert zusätzlich Beglaubigsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister muss erst beim Handelsregister bestellt werden und liegt dann nach einigen Tagen ausschließlich in Papierform gesiegelt vor und wird per Briefpost versendet. Entscheidend ist immer das Wörtchen „amtlich“. Beide Dokuementenvarianten sind inhaltsgleich, der amtliche/beglaubigte Auszug wird dann benötigt, wenn die Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden nötig ist.
Der „aktuelle Auszug aus dem Handelsregister“ ist also in diesem Sinne unbeglaubigt und kann von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen und Ihnen übermittelt werden.
Auch den „Amtlichen Auszug aus dem Handelsregister“ als beglaubigte Version bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:
Amtlicher Auszug aus dem Handelsregister

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