Was ist eine sogennnte Mini-GmbH? Wie wird sie registriert?

Was ist eine sogennnte Mini-GmbH? Wie wird sie registriert?

Was versteht man unter einer Mini-GmbH?

Gemeint ist eine sog. „Unternehmergesellschaft“, auch UG abgekürzt. Rechtlicher Hintergrund: Seit November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz „UG (haftungsbeschränkt)“. Gedacht ist diese Gesellschaftsform der Mini-GmbH als Alternative zur Ltd. – Company, die in England registriert sind. Damit sollte vor allem an die Existenzgründer kleiner Unternehmen gedacht werden, die meist im Dienstleistungsbereich agieren. Dieser Kreis suchte schon lange nach einer Möglichkeit, die Haftung zu beschränken und auch mit kleinem Startkapital beginnen zu können. Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gibt diese Möglichkeit.

Die „UG (haftungsbeschränkt)“ gilt daher auch als Mini-GmbH, weil sie statt der 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR erfordert. Um diesen Unterschied kenntlich zu machen, muss zwingend die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ vollständig angeführt werden. Das Stammkapital muss dann aber kontinuierlich aufgebaut werden. In den nach der Gründung folgenden Geschäftsjahren müssen dann immer mindestens  25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden. Wenn dann die 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der UG eine „normale“ GmbH und die Pflicht der Führung der Bezeichnung „haftungsbeschränkt“ entfällt.

Vor- und Nachteile der  Mini-GmbH:

Vorteile:
– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR
– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)

Nachteile:
– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, was Auswirkungen auf die Akzeptanz hat
– Pflicht zur sofortigen Einberufung einer  Gesellschaftsversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit.

Auskunftsmöglichkeit über eine im Handelsregister eingetragene Mini-GmbH erhalten Sie hier:

Auskunft Mini-GmbH

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