Handelsregisterdokumente aus München beschaffen

Handelsregisterdokumente aus München beschaffen

Woher bekomme ich schnell vom Handelsregister München Informationen?

In München beim Handelsregister kann man Informationen über GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (NL Deutschland) erhalten, wobei die Einsichtnahme kostenfrei ist. Schriftliche Infos erhält man auch in München beim Handelsregister allerdings nicht umsonst, sie kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren, aber das ist bei jedem deutschen Handelsregister, nicht nur, was Handelsregisterdokumente aus München angeht.
Beachten Sie bitte auch, dass Bayern noch 20 weitere Handelsregsisterstandorte außerhalb Münchens führt – Sie sollten schon im in Ihrem Fall wirklich regional zuständigen Register nachfragen.
Seit in München das Handelsregister umgestellt wurde auf eine elektronische Registerführung, ca. 2007, wird zu diesen Infos aus dem Handelsregister auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ gesagt, allerdings sind auch die alten Begriffe wie Handelsregisterauszug oder Auszug-Handelsregister noch weitgehend üblich.
Infos aus München vom Handelsregister erhalten Sie durch uns binnen einer halben Stunde oder wenn nötig noch wesentlich schneller per E-Mail im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zum Handelsregister München gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können sich dann die von uns aus München vom Handelsregister erhaltenen Infos dann selbst ausdrucken bzw. speichern. Genauso läuft es auch mit einer Gesellschafterliste.

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. vier Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss deswegen per Briefpost verschickt werden.
Der „normale“, also unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben selbst benötigen. Er ist, wie schon erwähnt, sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, durch uns lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt.

Auftragsformular: München-Handelsregister

Kommentare sind geschlossen.