Den „Auszug vom Handelsregister“ schnell und seriös erhalten

Den „Auszug vom Handelsregister“ schnell und seriös erhalten

Was ist ein Auszug aus dem Handelsregister? Was beinhaltet er?

Einen Auszug vom Handelsregister erhält man beim registerführenden Amtsgericht / Registergericht, abhängig ist dies vom Sitz der betreffenden Gesellschaft (GmbH, OHG, KG, AG, UG etc.). Einsichtnahme ist dort jedermann kostenfrei möglich; Auszüge kosten auch bei Eigenrecherche Gebühren.

Es gibt unter zeitl. Aspekt folgende Arten:
1. Der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte Angaben oder Eintragungen.
2. Der chronologische Auszug aus dem Handelsregister gibt alle Registereintragungen (auch gelöschte) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Auszug aus dem Handelsregister zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Aus dem Auszug aus dem Handelsregister geht neben der Firma, also dem „Namen“ des Unternehmens auch der Sitz (Adresse) und der Gegenstand der Gesellschaft hervor. Ebenso: Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung. Die Gesellschafter, die Eigentümer der Gesellschaft, sind auf dem Auszug aus dem Handelsregister nicht aufgeführt. Dies Angaben müssen gesondert abgerufen werden.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist sehr kurzfristig, ducrh uns oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das deswegen zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Einen (unbeglaubigten, nicht amtlichen) Auszug aus dem Handelsregister können Sie hier innerhalb weniger Minuten erhalten.

Auftragsformular: Auszug aus dem Handelsregister

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