Woher bekommt man einen Handelsregisterauszug über eine Ltd.-Gesellschaft?
Unterschiede nationaler Handelsregister UK – Deutschland beachten!
Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Da solche Gesellschaften weitestgehende Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU besitzen geht man davon aus, dass wegen deren schnellen Gründungsmöglichkeiten und des geringen Nominalkapitals mehrere tausend Ltd. auch in Deutschland existieren. Eine Ltd. ist in der Regel beim Handelsregister in England registriert, dem sog. Companies House, wo man den Handelsregisterauszug über eine Ltd.-Gesellschaft ordern kann.
Im diesem Handelsregister von England gibt es keinen mit dem deutschen Handelsregisterauszug direkt vergleichbaren Auszug mit allen relevanten Daten. Der Handelsregisterauszug über eine Ltd. muss zusammengestellt werden über eine Vielzahl von abrufbaren Einzeldokumenten, die von der Ltd. regelmäßig eingereicht werden müssen, meist jährlich. Fast jedes einzelne Dokument ist kostenpflichtig abrufbar, wobei es gut ist, wenn man schon weiß, welche Informationen man nun genau benötigt, um unnötige Kosten zu sparen.
Ebenfalls möglicherweise kostensparend: Wenn eine Ltd. zwar in England registriert ist, aber ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie auch in das deutsche Handelsregister mit einer Zweigniederlassung eintragen werden. Dieser Handelsregisterauszug hat das hier in Deutschland übliche Aussehen, er enthält alle relevanten Daten über eine Ltd., wenngleich ohne Angaben zu den Gesellschaftern.
In den meisten Fällen ist es sicher günstig, wenn man mit dem Abruf von Dokumenten, also dem Beschaffen und Zusammenstellen des Handelsregisterauszuges über eine Ltd., jemanden beauftragt, der damit Erfahrung hat.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Auftragsformular: Handelsregisterauszug Ltd.