Dokumente vom Handelsregister in Hamburg beschaffen

Dokumente vom Handelsregister in Hamburg beschaffen

Woher bekomme ich schnell Informationen vom Handelsregister Hamburg?

Von einem deutschen Handelsregister kann man Informationen über eine Kapitalgesellschaft erhalten wie z.B. GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (deutsche Niederlassung). Einsichtnahme ist jedermann kostenfrei möglich; Auskünfte kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Die schriftliche Auskunft, die man vom Handelsregister erhält, die nennt sich traditionell Handelsregisterauszug. Dies ist nicht nur beim Handelsregister Hamburg so, sondern auch bei allen anderen Handelsregistern in Deutschland.
Seit Umstellung der Handelsregister auf eine elektronische Registerführung im Jahre 2005 wird dazu auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ gesagt, allerdings ist der alte Begriff noch weitgehend üblich.
Einen Ausdruck aus dem Handelsregister Hamburg können Sie hier bei uns erhalten binnen einer Stunde oder mitunter noch schneller per E-Mail im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zum Handelsregister Hamburg gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Hamburg abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Dieser unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben selbst benötigen. Dieser ist wirklich kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Hamburg können wir Ihnen also ebenfalls liefern.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister Hamburg wird, wie bei den anderen deutschen Amtsgerichten auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.

Auftragsformular: Handelsregister Hamburg

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