Das Handelsregister in Österreich ist das „Firmenbuch“
Firmenbuch – analog zum deutschen Handelsregister, aber auch mit Unterschieden
Das Handelsregister in Österreich wird als sog. „Firmenbuch“ geführt. Daraus abgeleitet, ist das, was in Deutschland ein Handelsregisterauszug ist, in Österreich ein Firmenbuchauszug.
Hinweise zum Firmenbuch: Das Firmenbuch ist ein von den jeweiligen Landesgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind, so die offizielle Erklärung.
Das Firmenbuch besteht zunächst aus dem Hauptbuch, dem eigentlichen Firmenbuch, in dem die Firmenbucheintragungen enthalten sind, und aus der Urkundensammlung. Letztere ist die Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z.B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz.
In das Firmenbuch von Österreich werden die folgend genannten Rechtsträger eingetragen:
Einzelunternehmen
offene Gesellschaften
Kommanditgesellschaften
Aktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Sparkassen
Privatstiftungen
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
Europäische Gesellschaften (SE)
Europäische Genossenschaften (SCE)
sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.
Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch auch eine Firmenbuchnummer zugewiesen, welche aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht (zum Beispiel: FN 12234i)
Der Onlineabruf eines Firmenbuchauszuges über eine Gesellschaft etc. aus Österreich ist nur den beim Firmenbuch bereits angemeldeten Unternehmen möglich. Deswegen ist über diesen Service der Abruf eines Firmenbuchauszuges Österreich recht schnell realisierbar.
Der nachfolgende Anbieter verfügt über diese Anmeldung. Auftragsformular ansehen: