Ltd. – Auskunft: Woher bekommt man zweckmäßigerweise eine?
Woher bekommt man Auskunft über eine Ltd., die in Deutschland tätig ist?
Limited Company (Ltd.) wird im britischen Gesellschaftsrecht eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung genannt. Sie ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. (GmbH). Die Ltd.-Auskunft bekommt man im Handelsregister in England, dem Companies House. Dort gibt es keinen direkt mit dem deutschen Handelsregister vergleichbaren Handelsregisterauszug. Die Ltd.-Auskunft muss zusammengestellt werden aus einer Vielzahl von abrufbaren Dokumenten, die von der Ltd. regelmäßig eingereicht werden müssen, meist jährlich. Da jedes einzelne Dokument kostenpflichtig abrufbar ist, sollte man neben guten Sprach- und Fachkenntnissen auch wissen, an welchen Informationen und Auskünften einem wirklich gelegen ist.
Aber es gibt auch eine andere Möglichkeit, die oftmals auch ausreicht: Wenn eine Ltd. zwar in England registriert ist, aber ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie auch in das deutsche Handelsregister mit einer Zweigniederlassung eintragen werden. Dieser Handelsregisterauszug hat dann das hier in Deutschland übliche Aussehen und er enthält alle relevanten Daten über eine Ltd., wenngleich ohne Angaben zu den Gesellschaftern.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass bisherige Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass sich bei den Verhandlungen während der Übergangszeit Komplikationen ergeben, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften auch nach 2020 angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Auftragsformular: Ltd. Auskunft