Stammt nur ein so bezeichneter „amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“ offiziell vom Amtsgericht?

Stammt nur ein so bezeichneter „amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“ offiziell vom Amtsgericht?

Bezeichnungswechsel bei Inhalts- und Quellengleichheit

Wenn man heute einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug in den Händen hält, dann fällt auf, dass dort nur die Bezeichnung „Amtlicher Ausdruck“ zu finden ist. Warum ist das so?
An die Stelle des vorherigen „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges“ trat nach der Einführung des elektronischen Handelsregisters nach 2005 der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Im Gegensatz dazu, als „unbeglaubigte“ Form, gibt es den „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch zur Unterscheidung als nicht amtlich bezeichnet.
Diese Begriffswahl ist sicherlich etwas verwirrend und wohl noch nicht das Ende aller Weisheit. Denn beide Dokumente sind nach wie vor inhaltsgleich, entstammen dem regional geführten Handelsregister (sind also insofern beide im Wortsinne amtlich) und unterschieden sich nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit: Während der (nicht amtliche) Ausdruck immer dann reicht, wenn man selbst mit dem Dokument umgehen muss, wird die amtliche, also beglaubigte Variante, oft von Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden verlangt.

Aber wie bekommt man nun schnell an so ein in jedem Fall amtliches Dokument?
Während der nicht amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister von uns innerhalb von wenigen Minuten abgerufen und Ihnen übermittelt werden kann, muss der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister erst beim Amtsgericht erstellt und gesiegelt werden und liegt dann in Papierform vor. Der amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister liegt daher erst innerhalb von zwei bis fünf Tagen vor, dann wird er Ihnen per Briefpost übermittelt.
Den „Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister“ bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug, diesen erhalten Sie schon innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).
Natürlich können Sie auch selbst kostenfrei im regional zuständigen Handelsregister recherchieren, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:
Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister – anfordern

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