Handelsregisterauszug – amtlich beglaubigt.

Handelsregisterauszug – amtlich beglaubigt.

Übermittlung nur in Papierform in ca. per Brief !

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt begrifflich amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “ beglaubigter Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich.

Einsichtnahme in Handelsregister ist weiterhin kostenfrei jedermann möglich, Ausdrucke oder Abdrucke kosten aber Gerichtsgebühren.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig „nicht amtlicher Ausdruck“ genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen „beglaubigten Handelsregisterauszug“, aktuell auch „amtlicher Ausdruck“ genannt.

Während der (unbeglaubigte, nicht amtliche) Auszug binnen weniger Minuten geliefert werden kann, ist erst innerhalb von drei bis fünf Tagen ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt) im Original vom Amtsgericht durch uns lieferbar. Sie bekommen diesen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug von uns per Briefpost, denn dieser wird klassisch gesiegelt und deshalb nur in Papierform ausgestellt. Aus dem amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug geht hervor: Firma (Gegenstand+Sitz ), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug bekommen Sie von uns ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug oder eine Gesellschafterliste, denn diese erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular:

Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug

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